Kann ich eine Kamera oder einen GPS-Tracker verwenden?
Hängen Sie eine Kamera auf, um Ihr eigenes Haus zu sichern? Einen GPS-Tracker in Ihrem Auto installieren, damit Sie immer wissen, wo es ist? Wie sieht es mit den Gesetzen und Vorschriften für den Einsatz von Kameras und Ortungsgeräten aus? Darauf gehen wir in dem folgenden Artikel ein.
Wir raten Ihnen, vor der Verwendung eines solchen Geräts immer rechtlichen Rat einzuholen.
Mini-Sicherheitskameras
Sie sind an immer mehr Orten zu sehen: Überwachungskameras. Es gibt sie in verschiedenen Größen, früher sehr groß und auffällig, heute manchmal so klein wie ein Würfel. Können Sie einfach alles und überall filmen?
Die wichtigste Regel ist, dass die Kamera nur Ihre eigenen Sachen filmen sollte. Sie dürfen nicht das Eigentum anderer Personen filmen, z. B. das Haus oder den Garten eines Nachbarn.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass das absichtliche Filmen oder Fotografieren in Wohnungen oder an nicht öffentlichen Orten verboten ist, es sei denn, es wird vorher klar angekündigt (Art. 139f Strafgesetzbuch). Das absichtliche Filmen oder Fotografieren von Personen mit einer angebrachten Kamera in öffentlichen Räumen ist ebenfalls verboten, es sei denn, es wird vorher deutlich angekündigt (Art. 441b Strafgesetzbuch).
Das Vorhandensein einer Kamera sollte daher deutlich gemacht werden, z.B. durch ein Schild, das darauf hinweist, dass gefilmt wird. Stellen Sie sicher, dass dies erfüllt ist.
Wenn Personen abgebildet werden oder personenbezogene Daten anderweitig verarbeitet werden, muss auch die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG) beachtet werden. Es ist dann immer eine Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich, wie z.B. das eigene berechtigte Interesse.
Abhörgeräte oder Wanzen
Mit einer versteckten Kamera können Sie natürlich auch Ton aufnehmen.
Wie die unangekündigte Aufnahme von Video- oder Fotoaufnahmen ist auch die Aufnahme von Geräuschen an öffentlichen und nicht-öffentlichen Orten nicht erlaubt. Wie im Strafgesetzbuch (Art. 139a Absatz 1) festgelegt, darf ein Gespräch in einer Wohnung, einem privaten Raum oder einem Hof nicht von jemandem aufgezeichnet werden, der nicht an diesem Gespräch beteiligt ist. Selbst das Anbringen von Abhörgeräten, ohne sie zu benutzen, kann bereits strafbar sein (Art 139d(1)). Behalten Sie dies also auch im Hinterkopf.
GPS-Produkte
Die Verwendung von GPS-Trackern an Gegenständen, die Ihnen gehören, ist erlaubt. Sie können also einen GPS-Tracker verwenden, um z.B. Ihr Auto, Fahrrad, Motorrad oder Boot zu verfolgen. In einem solchen Fall wird der GPS-Tracker zur Überwachung Ihres eigenen (wertvollen) Eigentums eingesetzt.
Es ist erlaubt, einen GPS-Tracker zu verwenden, um Ihr unmündiges Kind, für das Sie das Sorgerecht haben, oder andere Personen, die eine entsprechende Erlaubnis erteilt haben, zu verfolgen. Zum Beispiel ältere Menschen mit Demenz oder Alzheimer, damit Sie ihnen in einer Notsituation helfen können.
Bitte beachten Sie, dass es gesetzlich nicht erlaubt ist, einen GPS-Tracker ohne Wissen und Erlaubnis des Eigentümers auf dem Grundstück eines anderen zu platzieren. Also zum Beispiel im Fahrzeug Ihres Partners.
Als Unternehmen ist es zulässig, einen GPS-Tracker in einem Firmenwagen anzubringen, da dieser dem Unternehmen gehört. Allerdings muss das Unternehmen dafür einen legitimen Grund haben (berechtigtes Interesse). Unter anderem muss das Unternehmen dann vorher eine Interessenabwägung vornehmen, deren Ergebnis sein muss, dass das Interesse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers an der Privatsphäre bei der Nutzung des Autos überwiegt. Die Mitarbeiter sollten sich auch bewusst sein, dass sie “verfolgt” werden. Kündigen Sie dies also deutlich an. Es ist nicht erlaubt, Mitarbeitern außerhalb der Arbeitszeit zu folgen. Wenn Ihr Mitarbeiter den Firmenwagen also auch privat fährt, sollten Sie sicherstellen, dass das GPS-System dann ausgeschaltet ist.
Die Bereitstellung von GPS-Trackern in Miet- oder Leihwagen (z.B. für Probefahrten), die Ihnen gehören, ist erlaubt. Selbst dann sollten Sie immer sicherstellen, dass die Person, die “verfolgt” wird, sich dessen bewusst ist.
Haftungsausschluss:
Dieser Artikel und sein Inhalt können nicht als Rechtsberatung ausgelegt werden und dienen nur zu Informationszwecken. Der Artikel und sein Inhalt haben nicht den Anspruch, umfassend und/oder erschöpfend zu sein, sondern heben nur einige Punkte hervor. Gesetze und Vorschriften können auch je nach Gerichtsbarkeit und Land variieren. Bevor Sie eines der in diesem Artikel erwähnten Geräte verwenden, sollten Sie sich immer rechtlich beraten lassen.
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